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   VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2743   

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VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2743 (https://dejure.org/2022,424)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.01.2022 - 11 CS 21.2743 (https://dejure.org/2022,424)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Januar 2022 - 11 CS 21.2743 (https://dejure.org/2022,424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; FeV § 11 Abs. 2, Abs. 8, § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. c; FeV Nr. 8.1 Anlage 4 zur
    Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad, Nichtbeibringung eines Gutachtens zur Klärung von Alkoholmissbrauch, Länge des Verwaltungsverfahrens, Verwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 11 Abs. 2
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2022, 400
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 25.06.2019 - 11 ZB 19.187

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge und Entziehung der

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2743
    Aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs sind ungeeignete Kraftfahrer vom öffentlichen Straßenverkehr auszuschließen (vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2021 - 11 ZB 20.2611 - juris Rn. 28; B.v. 25.6.2019 - 11 ZB 19.187 - juris Rn. 16).

    Eine Blutalkoholkonzentration von 1, 6 âEUR° oder mehr deutet auf chronischen Alkoholkonsum und damit auf ein Alkoholproblem hin, das die Gefahr weiterer Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr in sich birgt (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 11 ZB 19.187 - juris Rn. 14 m.w.N.), bzw. begründet den Verdacht eines die Fahreignung ausschließenden Alkoholmissbrauchs (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 3 B 102.12 - NJW 2013, 2696 = juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 05.02.2021 - 11 ZB 20.2611

    Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,75

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2743
    Aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs sind ungeeignete Kraftfahrer vom öffentlichen Straßenverkehr auszuschließen (vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2021 - 11 ZB 20.2611 - juris Rn. 28; B.v. 25.6.2019 - 11 ZB 19.187 - juris Rn. 16).

    Ist der Tatbestand des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV gegeben, sind behördliche Ermittlungen, mit denen die Fahreignung geklärt werden soll, auch verhältnismäßig (BayVGH, B.v. 5.2.2021, a.a.O. Rn. 27).

  • VGH Bayern, 08.04.2020 - 11 ZB 19.2337

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2743
    Dabei hat es dem Senat folgend letztlich offengelassen, ob dieses Rechtsinstitut im Rahmen sicherheitsrechtlicher Befugnisse, die nicht im Ermessen der Behörde stehen, überhaupt anzuwenden ist (BayVGH, B.v. 8.4.2020 - 11 ZB 19.2337 - juris Rn. 19; B.v. 30.3.2020 - 11 CS 20.123 - juris Rn. 32 jeweils m.w.N.).

    Der Eintritt der Verwirkung würde jedenfalls voraussetzen, dass zum Verstreichen eines längeren Zeitraums weitere Umstände hinzukommen, die ein schutzwürdiges Vertrauen darauf begründen, die Fahrerlaubnisbehörde werde von ihrer Befugnis auch künftig keinen Gebrauch mehr machen (BayVGH, B.v. 8.4.2020, a.a.O. Rn. 19 m.w.N.).

  • BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides - Stellung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2743
    Im Übrigen geht die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen ein Beteiligter ihm günstige Rechtsfolgen herleitet, hier der behördliche Verzicht und die Einstellung des Verfahrens, nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich zu seinen Lasten, es sei denn, dass das Gesetz selbst eine besondere Regelung trifft (vgl. BVerwG, B.v. 1.11.1993 - 7 B 190.93 - NJW 1994, 468 = juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.09.2018 - 4 B 34.18

    Baugenehmigung; Drittwiderspruch; Treu und Glauben; Verfristung; Verwirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2743
    Ferner ist auch nicht ersichtlich, dass der Antragsteller ein unterstelltes Vertrauen in irgendeiner Weise betätigt hätte und ihm durch den verspäteten Abschluss des Verfahrens ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, B.v. 11.9.2018 - 4 B 34.18 - BauR 2019, 511 = juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2743
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der Begutachtung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 = juris Rn. 19).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12

    Fahrzeuge aller Art; Fahrerlaubnis; fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge; Fahrrad;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2743
    Eine Blutalkoholkonzentration von 1, 6 âEUR° oder mehr deutet auf chronischen Alkoholkonsum und damit auf ein Alkoholproblem hin, das die Gefahr weiterer Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr in sich birgt (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 11 ZB 19.187 - juris Rn. 14 m.w.N.), bzw. begründet den Verdacht eines die Fahreignung ausschließenden Alkoholmissbrauchs (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 3 B 102.12 - NJW 2013, 2696 = juris Rn. 7).
  • BVerwG, 22.01.2001 - 3 B 144.00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, welches der maßgebliche

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2743
    Bei einer Sicherungsmaßnahme wie der Entziehung der Fahrerlaubnis, die dazu dient, die Allgemeinheit vor Gefährdungen durch ungeeignete Fahrzeugführer zu schützen, kommt es nicht in Betracht, von einem wie auch immer gearteten "Entscheidungsspielraum" der Behörde auszugehen (vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2001 - 3 B 144.00 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 07.11.2018 - 11 CS 18.435

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Multipler Sklerose

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2743
    Soweit der Antragsteller pauschal auf seine Antrags- und Klageschrift im erstinstanzlichen Verfahren Bezug nimmt, sind die Beschwerdegründe nicht im Sinne von § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO hinreichend dargelegt (BayVGH, B.v. 7.11.2018 - 11 CS 18.435 - juris Rn. 11; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 146 Rn. 22 ff.; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 76 f.).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 11 CS 20.123

    Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens wegen Verdachts der

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2743
    Dabei hat es dem Senat folgend letztlich offengelassen, ob dieses Rechtsinstitut im Rahmen sicherheitsrechtlicher Befugnisse, die nicht im Ermessen der Behörde stehen, überhaupt anzuwenden ist (BayVGH, B.v. 8.4.2020 - 11 ZB 19.2337 - juris Rn. 19; B.v. 30.3.2020 - 11 CS 20.123 - juris Rn. 32 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.04.2020 - 11 CS 20.432

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier

  • VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 CS 15.1204

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Alkoholmissbrauch; Fragestellung; Wiedererlangung

  • VGH Bayern, 15.05.2013 - 11 ZB 13.450

    Straßenverkehrsteilnahme als Fahrradfahrer mit einer BAK von 2,12 ‰

  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 11 CS 23.125

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge und Entziehung der

    Im Übrigen führt die Landesanwaltschaft Bayern für den Antragsgegner zutreffend aus, dass der Antragsteller unabhängig von der Frage, ob eine Verwirkung im Sicherheitsrecht überhaupt in Betracht kommt, hier in Ermangelung von weiteren, zum Verstreichen eines längeren Zeitraums hinzutretenden Umständen jedenfalls nicht darauf vertrauen durfte, dass die Fahrerlaubnisbehörde wegen dieses Vorfalls nicht tätig wird (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 5.1.2022 - 11 CS 21.2743 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.10.2023 - 11 CS 23.1413

    Wiedererlangung der Fahreignung nach vorangegangenem Konsum von Amphetamin

    aa) Wie die Landesanwaltschaft Bayern für den Antragsgegner zutreffend ausführt, durfte die Antragstellerin unabhängig von der Frage, ob eine Verwirkung im Sicherheitsrecht überhaupt in Betracht kommt, jedenfalls in Ermangelung von weiteren, zum Verstreichen eines (im Übrigen nicht vorliegenden) längeren Zeitraums hinzutretenden Umständen nicht darauf vertrauen, dass die Fahrerlaubnisbehörde wegen des eingeräumten Drogenkonsums nicht tätig wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2022 - 11 CS 21.2743 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.06.2023 - 11 CS 22.2675

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Abgesehen davon, dass schon sehr zweifelhaft ist, ob dieses Rechtsinstitut im Rahmen sicherheitsrechtlicher Befugnisse, die nicht im Ermessen der Behörde stehen, überhaupt anzuwenden ist (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2022 - 11 CS 21.2743 - juris Rn. 21 m.w.N.), hat der Antragsgegner zutreffend darauf hingewiesen, dass die Fahrerlaubnisbehörde vorliegend nicht inaktiv war, sondern ermittelt und ein gestuftes Verfahren durchgeführt hat, an dem der Antragsteller nicht mitgewirkt hat.
  • OVG Sachsen, 24.10.2022 - 6 B 242/22

    Fahrerlaubnisentziehung; unwiderlegliche Vermutung der Ungeeignetheit i. S. v. §

    Auch für eine Verwirkung des Rechts, die Fahrerlaubnis zu entziehen, ist aus den genannten Gründen regelmäßig - und so auch hier - kein Raum (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Februar 2021 - 6 B 431/20 -, juris 11; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 5. Januar 2022 - 11 CS 21.2743 -, juris Rn. 21.
  • VGH Bayern, 03.07.2023 - 11 CS 23.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Es ist schon sehr zweifelhaft, ob dieses Rechtsinstitut im Rahmen sicherheitsrechtlicher Befugnisse, die nicht im Ermessen der Behörde stehen, überhaupt anzuwenden ist (vgl. BayVGH, B.v. 14.6.2023 a.a.O. Rn. 29; B.v. 5.1.2022 - 11 CS 21.2743 - juris Rn. 21 m.w.N.).
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